Anwendungsgebiete
- Wände aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton, leichte Trennwände mit Holz- oder Stahlständer; Decken aus Beton, Stahlbeton, Porenbeton
Mindestbauteilstärke:
10 cm
Mindestschottstärke:
20 cm
Max. Schottgröße:
45 x 45 cm (B x H) oder Ø 300 mm
Produktvorteile:
Zur Abschottung von Kabeln, Elektroinstallationsrohren, brennbaren und nicht brennbaren Rohren Feuerwiderstand bis S90 Wirtschaftliche, zeitsparende Montage Kein Coating erforderlich Als Schalungshilfe genügt ein Gewebeklebeband (im Lieferumfang enthalten) Saubere und einfache Verarbeitung Schaum kann durch hohe Materialviskosität an gewünschter Stelle platziert werden Optimierte Abstimmung zwischen Reaktionsbeginn und Aushärtung Ausreichend lange Arbeitsunterbrechungen möglich (ca. 50 Sekunden) Einfache Nachbelegung Schaum bleibt nach dem Aushärten dauerhaft elastisch Für Ausführung ist die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2529 oder die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2322 zu beachten Verarbeitungshinweise Erklärung Montageschema 1: Brennbare Rohre aus PVC und PE bis Ø 50 mm (ohne zusätzliche Manschette) 2: Elektroinstallationsrohre bis Ø 40 mm 3: Nicht brennbare Rohre (Kupfer, Stahl, rostfreier Stahl, Gusseisen) bis Ø 88,9 mm 4: Isolierungen aus Mineralwolle 5: Durchgeführte Kabeltrassen liegen auf Bauteillaibung und / oder seitlich an 6: Mantelleitungen, Telekommunikationskabel, optische Faserkabel bis Ø 80 mm 7: Isolierungen aus AF / Armaflex können durchgeführt werden
Verarbeitungshinweise
- Erklärung Montageschema
1: Brennbare Rohre aus PVC und PE bis Ø 50 mm (ohne zusätzliche Manschette)
2: Elektroinstallationsrohre bis Ø 40 mm
3: Nicht brennbare Rohre (Kupfer, Stahl, rostfreier Stahl, Gusseisen) bis Ø 88,9 mm
4: Isolierungen aus Mineralwolle
5: Durchgeführte Kabeltrassen liegen auf Bauteillaibung und / oder seitlich an
6: Mantelleitungen, Telekommunikationskabel, optische Faserkabel bis Ø 80 mm
7: Isolierungen aus AF / Armaflex können durchgeführt werden
Lieferumfang
- Lieferumfang Brandschutzschaum 2K NE / ZZ 330:
1 Kartusche Brandschutzschaum 2K NE / ZZ 330
2 Mischeraufsätze 2K NE
Hinweise
- Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) schreibt die Schulungspflicht für Kombiabschottungen grundsätzlich vor (Anlage 1 / 7 LTB Teil II). Kombiabschottungen nach einer Allgemeinen baulichen Zulassung dürfen nur von Unternehmen erstellt werden, deren Personal vom Hersteller des Abschottungssystems entsprechend den Vorgaben der Zulassung geschult wurde.
- Weitere Informationen unter www.bti.de/brandschutz